Leistungen befähigte Personen nach BetrSichV für den Explosionsschutz

Einsatzgebiete und regionale Verfügbarkeit

Wir unterstützen Betreiber von ATEX-Anlagen im Emsland, Osnabrück, NRW, Niedersachsen und im gesamten Norddeutschen Gebiet

01 Prüfungen nach BetrSichV (Geräte, Betriebsmittel und Anlagen)

Ein Betreiber ist nach BetrSichV verpflichtet, Geräte, Betriebsmittel und Anlagen in Ex‑Bereichen vor Inbetriebnahme, wiederkehrend und nach Änderungen prüfen zu lassen. Diese Prüfungen sind notwendig, um die Explosionssicherheit nachzuweisen und den rechtssicheren Betrieb zu gewährleisten.

02 Überprüfung technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen

Der Betreiber muss sicherstellen, dass sämtliche Schutzmaßnahmen im täglichen Betrieb wirksam umgesetzt werden. Diese Überprüfung zeigt, ob technische Einrichtungen und organisatorische Abläufe den Anforderungen des Explosionsschutzes entsprechen.

03 Beratungs- sowie Betreiberunterstützung im laufenden Betrieb

Im laufenden Betrieb bnötigt der Betreiber fachkundige Unterstützung, um sicherheitsrelevante Entscheidungen korrekt zu treffen und Maßnahmen richtig einzuordnen. Durch die Beratung wird sichergestellt, dass Abläufe, Zuständigkeiten und technische Entscheidungen dauerhaft den Anforderungen des Explosionsschutzes entsprechen.

04 Prüfung / Erstellung der Dokumentation und Nachweisführung im Betreiberauftrag

Eine vollständige und korrekte Dokumentation ist für den Betreiber notwendig, um Prüfpflichten gegenüber Behörden und internen Audits nachzuweisen. Die Prüfung stellt sicher, dass alle Unterlagen den tatsächlichen Anlagenzustand widerspiegeln und rechtssicher geführt werden.

01 Prüfungen nach BetrSichV (Geräte, Betriebsmittel und Anlagen)

Ordnungsprüfung: Prüfung der vorhandenen Unterlagen, Kennzeichnungen und Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Durchführung.
Sichtprüfung: Äußerliche Kontrolle von Geräten, Betriebsmitteln und Installationen auf Beschädigungen, Veränderungen oder unsachgemäßen Zustand.
Prüfung technischer und organisatorischer Maßnahmen: Einschätzung, ob vorhandene Schutzmaßnahmen geeignet sind, Zündgefahren zu verhindern oder ausreichend zu reduzieren.
Funktionsprüfung: Überprüfung, ob sicherheitsrelevante Funktionen und Schutzmaßnahmen wie vorgesehen arbeiten.
Bewertung des Gesamtzustands: Einordnung aller Feststellungen hinsichtlich Explosionssicherheit und sicherem Betrieb.
Dokumentation: Erstellung des Prüfprotokolls als gesetzlich geforderter Nachweis für den Betreiber.

02 Umsetzung technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen

Bewertung bestehender Schutzmaßnahmen: Analyse, ob die vorhandenen technischen und organisatorischen Maßnahmen wirksam sind und den Anforderungen des Explosionsschutzes entsprechen.
Ableitung notwendiger Maßnahmen: Identifikation von Verbesserungsbedarf und Festlegung geeigneter technischer oder organisatorischer Schritte zur Erhöhung der Sicherheit.
Begleitung bei der Umsetzung: Unterstützung des Betreibers bei der praktischen Umsetzung von Schutzmaßnahmen, z. B. Anpassung von Arbeitsabläufen, Optimierung technischer Einrichtungen oder Einführung neuer Prozesse.
Überprüfung der Wirksamkeit: Kontrolle, ob die umgesetzten Maßnahmen im Betrieb tatsächlich funktionieren und nachhaltig eingehalten werden.
Unterstützung bei Verantwortlichkeiten und Abläufen: Beratung zur klaren Zuordnung von Aufgaben, Pflichten und Zuständigkeiten im Explosionsschutz.

03 Beratungs- sowie Betreiberunterstützung im laufenden Betrieb

Fachliche Unterstützung im Tagesgeschäft: Beratung bei sicherheitsrelevanten Entscheidungen, Bewertung von Abweichungen und Einordnung technischer Fragestellungen im Ex‑Bereich.
Unterstützung bei Störungen, Mängeln und Ereignissen: Analyse von Störfällen oder Auffälligkeiten, Ableitung geeigneter Maßnahmen und Priorisierung der notwendigen Schritte.
Begleitung bei Änderungen und Projekten: Unterstützung bei Umbauten, Modernisierungen oder dem Austausch von Geräten und Betriebsmitteln im Ex‑Bereich.
Beratung zur Auswahl geeigneter Betriebsmittel: Unterstützung bei der Auswahl, Bewertung und Beschaffung ex‑geschützter Geräte und Komponenten.
Optimierung von Abläufen und Verantwortlichkeiten: Beratung zu organisatorischen Strukturen, Zuständigkeiten und Prozessen im Explosionsschutz.
Unterstützung bei der Prüf‑ und Wartungsplanung: Hilfe bei der Festlegung sinnvoller Prüfintervalle, Wartungsstrategien und Instandhaltungsmaßnahmen.
Schulung und Sensibilisierung von Mitarbeitenden: Vermittlung praxisnaher Kenntnisse für den sicheren Umgang mit Ex‑Bereichen und Schutzmaßnahmen.

04 Prüfung / Erstellung der Dokumentation und Nachweisführung im Betreiberauftrag

  • Explosionsschutzdokumente
  • Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung für explosionsgefährdete Bereiche
  • Zoneneinteilung und Zonenpläne
    Dokumentation technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen
  • Nachweise zur Wirksamkeit technischer und organisatorischer Maßnahmen
  • SIL und Eigensicherheitsberechnungen
  • Anlagen‑ und Betriebsmittellisten für Ex‑Bereiche
  • Prüf‑ und Wartungslisten (Potenzialausgleichslisten, ableitfähiger Fußboden)
  • Unterweisungs‑ und Schulungsnachweise
  • Übersichten zu Verantwortlichkeiten und Betreiberpflichten

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